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Art. 733 B. Errichtung und Untergang / I. Errichtung / 3. Errichtung zu eigenen Lasten
Art. 735 B. Errichtung und Untergang / II. Untergang / 2. Vereinigung

Art. 734 B. Errichtung und Untergang / II. Untergang / 1. Im Allgemeinen

II. Untergang

1. Im Allgemeinen

Jede Grunddienstbarkeit geht unter mit der Löschung des Eintrages sowie mit dem vollständigen Untergang des belasteten oder des berechtigten Grundstückes.


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