VI. Ausschlagung eines Vermächtnisses
Schlägt ein Vermächtnisnehmer das Vermächtnis aus, so fällt es zugunsten des Beschwerten weg, wenn kein anderer Wille des Erblassers aus der Verfügung ersichtlich ist.
VI. Disclaimer of a legacy
Where a legatee disclaims a legacy, it becomes void in favour of the obligor, unless other intentions on the part of the testator are evident from his or her disposition.