Index Fichier unique

Art. 507 A. Letztwillige Verfügungen / I. Errichtung / 4. Mündliche Verfügung / b. Beurkundung
Art. 509 A. Letztwillige Verfügungen / II. Widerruf und Vernichtung / 1. Widerruf

Art. 508 A. Letztwillige Verfügungen / I. Errichtung / 4. Mündliche Verfügung / c. Verlust der Gültigkeit

c. Verlust der Gültigkeit

Wird es dem Erblasser nachträglich möglich, sich einer der andern Verfügungsformen zu bedienen, so verliert nach 14 Tagen, von diesem Zeitpunkt an gerechnet, die mündliche Verfügung ihre Gültigkeit.


Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei. Publikationsverordnung, PublV.
Droit-bilingue.ch (2009-2021) - A propos
Page générée le: 2021-01-16T19:34:13
A partir de: http://www.admin.ch/opc/rm/classified-compilation/19070042/index.html
Script écrit en Powered by Perl