1 Gegen die Eintragung können Einsprache erheben:
2 Die Einsprache ist innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung schriftlich beim IGE einzureichen.
3 Es können insbesondere folgende Einsprachegründe geltend gemacht werden:
4 Das IGE entscheidet über die Einsprache.
1 The following may object to the registration:
2 The objection must be submitted in writing to the IPI within three months of the publication of the registration.
3 In particular, the following grounds for objection may be asserted:
4 The IPI shall make a decision on the objection.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.