1 Die elektronischen Zähler müssen bei jedem angebotenen Spiel die folgenden Daten erfassen:
2 Gibt das automatisiert durchgeführte Geldspiel dem Spieler die Möglichkeit, den Wert des Spielkredits auszuwählen, so müssen die Zähler die Daten nach Absatz 1 Buchstaben a und b als Geldwertbeträge anzeigen.
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