Diritto nazionale 5 Difesa nazionale in generale 51 Difesa militare
Landesrecht 5 Landesverteidigung 51 Militärische Verteidigung

514.544.2

Ordinanza del DFGP del 18 novembre 2021 sulle esigenze minime relative ai locali che servono al commercio di armi

514.544.2

Verordnung des EJPD vom 18. November 2021 über die Mindestanforderungen an Geschäftsräume von Waffenhandlungen

Index Inverser les langues Précédent Suivant
Index Inverser les langues

Art. 7 Eccezioni

Art. 7 Ausnahmen

Erfüllen die Geschäftsräume die Mindestanforderungen nach dieser Verordnung nicht, so kann die zuständige kantonale Behörde ausnahmsweise eine Waffenhandelsbewilligung mit entsprechender Auflage erteilen, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller:

nicht mit Feuerwaffen, mit wesentlichen Bestandteilen von Feuerwaffen, mit Waffenzubehör oder mit Munition handeln will; oder

sich auf das Vermitteln der Gegenstände nach Buchstabe a oder auf Nichtfeuerwaffen beschränken will.

 

Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.