1 Unter Vorbehalt des Vorranges nach Artikel 45 muss ein Schiff, das ein anderes überholt, ausweichen.
2 Ein Schiff gilt als überholendes Schiff, wenn es sich einem andern aus einer Richtung nähert, die mehr als 22,5° achterlicher als querab liegt, das heisst aus einer Richtung, bei der das Überholende bei Nacht nur das Hecklicht, jedoch keines der Seitenlichter des andern sehen würde.
3 Wenn ein Schiff nicht mit Sicherheit feststellen kann, ob es ein anderes überholt, muss es dies annehmen und entsprechend handeln.
4 Durch eine spätere Änderung der gegenseitigen Lage wird das überholende Schiff weder zu einem kreuzenden Schiff im Sinne dieser Regeln noch wird es von der Verpflichtung entbunden, dem überholten Schiff auszuweichen, bis es dieses ganz klar passiert hat.
1 Quando due battelli a vela si avvicinano l’uno all’altro, in modo da rischiare l’abbordaggio, uno di essi deve manovrare per lasciare libera la rotta all’altro, nel modo seguente:
2 Ai fini della presente regola si considera sopravento il lato opposto a quello in cui è bordato il boma della randa.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.