Index Fichier unique

Art. 733 B. Errichtung und Untergang / I. Errichtung / 3. Errichtung zu eigenen Lasten
Art. 735 B. Errichtung und Untergang / II. Untergang / 2. Vereinigung

Art. 734 B. Errichtung und Untergang / II. Untergang / 1. Im Allgemeinen

II. Untergang

1. Im Allgemeinen

Jede Grunddienstbarkeit geht unter mit der Löschung des Eintrages sowie mit dem vollständigen Untergang des belasteten oder des berechtigten Grundstückes.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei. Publikationsverordnung, PublV.
Droit-bilingue.ch (2009-2021) - A propos
Page générée le: 2021-01-16T19:34:40
A partir de: http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070042/index.html
Script écrit en Powered by Perl