L'ITSO comprend les organes suivants:
Die ITSO hat folgende Organe:
a. die Versammlung der Vertragsparteien; und
b. ein dem Generaldirektor unterstehendes geschäftsführendes Organ, das der Versammlung der Vertragsparteien verantwortlich ist.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.