Landesrecht 9 Wirtschaft - Technische Zusammenarbeit 93 Industrie und Gewerbe
Diritto nazionale 9 Economia - Cooperazione tecnica 93 Industria

935.511.1 Verordnung des EJPD vom 7. November 2018 über Spielbanken (Spielbankenverordnung EJPD, SPBV-EJPD)

935.511.1 Ordinanza del DFGP del 7 novembre 2018 sulle case da gioco (OCG-DFGP)

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Art. 35 Pannen des Kameraüberwachungssystems

(Art. 57 Abs. 4 VGS)

1 Wird vor Beginn des Spieltags eine Panne des Kameraüberwachungssystems festgestellt, die eine Unterbrechung der Überwachung oder der Aufzeichnung der Bilder zur Folge hat, so darf der Betrieb der betroffenen automatisiert durchgeführten Geldspiele oder Tische nicht aufgenommen werden.

2 Wird während des laufenden Spielbetriebs eine Panne des Kameraüberwachungssystems festgestellt, so muss der Betrieb nach Abschluss der laufenden Spieleinheit an den betroffenen Tischen unterbrochen werden, wenn die Panne die Unterbrechung der Überwachung zur Folge hat.

Art. 35 Guasto al sistema di videosorveglianza

 

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.