1 Der Bundesrat bezeichnet das Bundesamt, das im Sinne des Bundesgesetzes vom 19. Juni 199214 über den Datenschutz für das Informationssystem verantwortlich ist (Bundesamt).
2 Die anerkannten Labors können online an das Informationssystem angeschlossen werden. Das Departement entscheidet über den Anschluss.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.