1. Ägypten und die EFTA-Staaten errichten eine Freihandelszone im Einklang mit den Bestimmungen dieses Abkommens, um den Wohlstand und die wirtschaftliche Entwicklung in ihren Hoheitsgebieten zu fördern.
2. Die Ziele dieses Abkommens, das auf den Handelsbeziehungen zwischen marktwirtschaftlich orientierten Ländern fusst, sind:
(a) den Warenhandel in Übereinstimmung mit Artikel XXIV des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens6 (im Folgenden «GATT 1994» genannt) zu liberalisieren;
(b) schrittweise einen für die Zunahme von Investitionen und Handel mit Dienstleistungen förderlichen Rahmen zu schaffen;
(c) einen angemessenen und wirksamen Schutz der Rechte an geistigem Eigentum sicherzustellen; und
(d) die harmonische Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Parteien durch technische und finanzielle Unterstützung zu fördern.
6 SR 0.632.20 Anhang 1C
1. L’Egypte et les Etats de l’AELE, conformément aux dispositions du présent Accord, s’engagent à instaurer une zone de libre-échange en vue de stimuler la prospérité et le développement économique dans leurs territoires.
2. Les objectifs du présent Accord, lequel se fonde sur des relations commerciales entre économies de marché, sont les suivants:
6 RS 0.632.20, Annexe 1C
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