Die Übergabe der verurteilten Person durch die Behörden des Urteilsstaats an diejenigen des Vollstreckungsstaates findet am von den Parteien bezeichneten Ort statt.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.