Im Sinne dieses Übereinkommens:
- 1.
- bedeutet «Tropenholz» tropische Holzarten für industrielle Zwecke, die in den Ländern zwischen dem Wendekreis des Krebses und dem Wendekreis des Steinbocks wachsen oder erzeugt werden. Dieser Begriff erfasst Stammholz, Schnittholz, Furniere und Sperrholz;
- 2.
- ist «nachhaltige Waldbewirtschaftung» im Sinne der einschlägigen Strategiepapiere und technischen Leitlinien der Organisation zu verstehen;
- 3.
- bedeutet «Mitglied» eine Regierung, die Europäische Gemeinschaft oder eine in Artikel 5 bezeichnete zwischenstaatliche Organisation, die zugestimmt hat, durch dieses Übereinkommen – sei es vorläufig oder endgültig in Kraft – gebunden zu sein;
- 4.
- bedeutet «Erzeugermitglied» ein in Anlage A aufgeführtes, zwischen dem Wendekreis des Krebses und dem Wendekreis des Steinbocks gelegenes Mitglied mit Tropenholzvorkommen und/oder nach der Menge gewichteten Tropenholz-Nettoausfuhren, das Vertragspartei dieses Übereinkommens wird, oder jedes in Anlage A nicht aufgeführte Mitglied mit Tropenholzvorkommen und/oder nach der Menge gewichteten Tropenholz-Nettoausfuhren, das Vertragspartei dieses Übereinkommens wird und vom Rat mit seinem Einverständnis zum Verbrauchermitglied erklärt wird;
- 5.
- bedeutet «Verbrauchermitglied» ein in Anlage B aufgeführtes, Tropenholz einführendes Mitglied, das Vertragspartei dieses Übereinkommens wird, oder jedes in Anlage B nicht aufgeführte Tropenholz einführendes Land, das Vertragspartei dieses Übereinkommens wird und vom Rat mit seinem Einverständnis zum Erzeugermitglied erklärt wird;
- 6.
- bedeutet «Organisation» die nach Artikel 3 errichtete Internationale Tropenholzorganisation;
- 7.
- bedeutet «Rat» den nach Artikel 6 errichteten Internationalen Tropenholzrat;
- 8.
- bedeutet «besondere Abstimmung» eine Abstimmung, die mindestens zwei Drittel der von den anwesenden und abstimmenden Erzeugermitgliedern abgegebenen und mindestens 60 Prozent der von den anwesenden und abstimmenden Verbrauchermitgliedern abgegebenen und getrennt gezählten Stimmen erfordert, unter der Voraussetzung, dass diese Stimmen von mindestens der Hälfte der anwesenden und abstimmenden Erzeugermitglieder und mindestens der Hälfte der anwesenden und abstimmenden Verbrauchermitglieder abgegeben werden;
- 9.
- bedeutet «Abstimmung mit einfacher beiderseitiger Mehrheit» eine Abstimmung, die mehr als die Hälfte der von den anwesenden und abstimmenden Erzeugermitgliedern abgegebenen und mehr als die Hälfte der von den anwesenden und abstimmenden Verbrauchermitgliedern abgegebenen und getrennt gezählten Stimmen erfordert;
- 10.
- bedeutet «Zweijahreshaushalt» den Zeitraum vom 1. Januar eines Jahres bis zum 31. Dezember des darauf folgenden Jahres;
- 11.
- bedeutet «frei konvertierbare Währungen» den Euro, den japanischen Yen, das Pfund Sterling, den Schweizer Franken, den Dollar der Vereinigten Staaten und jede andere Währung, die nach periodischer Feststellung einer zuständigen internationalen Währungsorganisation bei Zahlungen für internationale Geschäfte verbreitet Verwendung findet und auf den wichtigsten Devisenmärkten stark gehandelt wird;
- 12.
- bedeutet für die Berechnung der Verteilung der Stimmen nach Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b «Tropenholzvorkommen» die geschlossenen Natur- und Plantagenwälder zwischen dem Wendekreis des Krebses und dem Wendekreis des Steinbocks.