Die Verfahrensprotokolle halten alle wesentlichen Verfahrenshandlungen fest und geben namentlich Auskunft über:
- a.
- Art, Ort, Datum und Zeit der Verfahrenshandlungen;
- b.
- die Namen der mitwirkenden Behördenmitglieder, der Parteien, ihrer Rechtsbeistände sowie der weiteren anwesenden Personen;
- c.
- die Anträge der Parteien;
- d.
- die Belehrung über die Rechte und Pflichten der einvernommenen Personen;
- e.
- die Aussagen der einvernommenen Personen;
- f.
- den Ablauf des Verfahrens, die von der Strafbehörde getroffenen Anordnungen sowie die Beachtung der für die einzelnen Verfahrenshandlungen vorgesehenen Formvorschriften;
- g.
- die von den Verfahrensbeteiligten eingereichten oder im Strafverfahren sonst wie beschafften Akten und anderen Beweisstücke;
- h.
- die Entscheide und deren Begründung, soweit diese den Akten nicht in separater Ausfertigung beigelegt werden.