Alle mit der Übernahme zusammenhängenden Kosten bis zur Grenze der ersuchten Vertragspartei sowie die Kosten der Durchbeförderung trägt die ersuchende Vertragspartei. Das Gleiche gilt für die Fälle der Rückübernahme.
La parte contraente richiedente assume, fino alla frontiera della parte contraente richiesta, tutte le spese relative all’ammissione nonché al transito. Lo stesso dicasi per i casi di riammissione.