Ausdrücklich vorbehalten sind die Massnahmen, die eine der beiden Vertragsparteien aus Gründen, die mit der Wahrung ihrer Souveränität oder ihrer Sicherheit zusammenhängen, zu ergreifen sich veranlasst sehen könnte.
Restano espressamente riservate le misure che l’una delle due Parti Contraenti potrebbe essere indotta ad adottare per motivi inerenti alla tutela della sua sovranità o della sua sicurezza.