IX. Ort der Entnahme und Abgabe des Wassers
1. Entnahme
Der Ort der Wasserentnahme befindet sich:
- a.
- bei Kraftwerken mit überstautem Gefälle (reinen Stauwerken) auf der Oberseite des Stauwerkes;
- b.
- bei Kraftwerken mit ganz oder teilweise umgangenem Gefälle (Anlagen mit Ableitungen) im öffentlichen Gewässer vor der Ableitungsvorrichtung;
- c.
- bei Benützung künstlicher oder natürlicher Sammelbecken (Seen und Grundwasserbecken) in diesen selbst, ohne Rücksicht darauf, ob die Wasserableitung unter dem Drucke des Wassers im Sammelbecken steht;
- d.
- bei Benützung von Grundwässern und Quellen an deren Fassungsstelle.