Der Kanton, in dem der Einsatz erfolgen soll, hat den Nachweis zu erbringen, dass er über die notwendigen personellen Ressourcen verfügt; reichen diese nicht aus, so ist nachzuweisen, dass ein anderer Kanton die fehlenden personellen Ressourcen zur Verfügung stellt.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.