1. Il Sottocomitato SPS coordina e riesamina le attività di cooperazione previste dal presente Accordo.
3. Il presente Accordo entra in vigore lo stesso giorno in cui entra in vigore l’Accordo di libero scambio. Ciascuna Parte può denunciare il presente Accordo in qualsiasi momento con un preavviso di sei mesi notificato per iscritto all’altra Parte.
Per l’UFV: Christian Etter | Per l’AQSIQ: Wei Chuanzhong |
1. Der Unterausschuss zu gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Massnahmen beaufsichtigt die Zusammenarbeit im Rahmen dieses Abkommens.
2. Dieses Abkommen wird in Übereinstimmung und in Verbindung mit dem Freihandelsabkommen abgeschlossen und ist eines der in Artikel 7.11 des Freihandelsabkommens erwähnten Zusatzabkommen.
3. Dieses Abkommen tritt am gleichen Tag in Kraft wie das Freihandelsabkommen. Eine Vertragspartei kann dieses Abkommen jederzeit unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten durch schriftliche Notifizierung an die andere Vertragspartei beenden. Bestehende Aktivitäten der Zusammenarbeit können fortgesetzt werden, selbst wenn eine Vertragspartei von diesem Abkommen zurücktritt.
Unterzeichnet zu Peking am 5. Juli 2013 in je zwei Urschriften in englischer, chinesischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermassen verbindlich ist. Im Falle von Abweichungen zwischen den Sprachversionen ist der englische Wortlaut massgebend.
Für das BVET: Christian Etter | Für das AQSIQ: Wei Chuanzhong |
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.