Die Vertragsparteien suchen im Rahmen des für das vorliegende Abkommen eingesetzten Gemischten Ausschusses nach Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit in Verbindung mit der Beseitigung technischer Handelshemmnisse. Diese Zusammenarbeit bezieht sich auf die Bereiche der technischen Vorschriften, der Standardisierungen, der Tests und Zertifizierungen.
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