2. Qualsiasi modifica dell’Allegato sarà convenuta direttamente fra le autorità aeronautiche delle Parti. Le modifiche sono applicate provvisoriamente dal giorno stabilito dalle autorità aeronautiche delle Parti ed entrano in vigore non appena siano state confermate mediante uno scambio di note diplomatiche.
3. In caso di conclusione di una convenzione generale multilaterale relativa al trasporto aereo, che vincolasse ciascuna delle Parti, il presente Accordo sarà emendato al fine di essere conforme alle disposizioni di detta convenzione.
1. Erachtet es eine der Vertragsparteien als wünschenswert, irgendeine Bestimmung dieses Abkommens zu ändern, so wird eine solche Änderung, auf die sich die Vertragsparteien geeinigt haben, vom Zeitpunkt an, welcher von den Vertragsparteien vereinbart wurde, vorläufig angewandt. Sie tritt in Kraft, sobald die Vertragsparteien einander die Erfüllung ihrer verfassungsrechtlichen Vorschriften angezeigt haben.
2. Änderungen des Anhanges zu diesem Abkommen können unmittelbar zwischen den Luftfahrtbehörden der Vertragsparteien vereinbart werden. Sie werden vom Zeitpunkt an, welcher von den Luftfahrtbehörden der Vertragsparteien vereinbart wurde, vorläufig angewandt und treten in Kraft, sobald sie durch einen Austausch diplomatischer Noten bestätigt worden sind.
3. Falls irgendein allgemeines, mehrseitiges Übereinkommen über den Luftverkehr abgeschlossen wird, das beide Vertragsparteien bindet, wird dieses Abkommen derart geändert, dass es mit den Bestimmungen eines solchen Übereinkommens übereinstimmt.
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