1. La presente Convenzione sarà ratificata e gli strumenti di ratifica saranno scambiati a Tirana non appena possibile.
2. La presente Convenzione entrerà in vigore alla data dello scambio degli strumenti di ratifica e le sue disposizioni si applicheranno:
19 Originario art. 27.
1. Dieses Abkommen berührt nicht die steuerlichen Vorrechte, die den Mitgliedern diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder auf Grund besonderer Vereinbarungen zustehen.
2. Ungeachtet des Artikels 4 gilt eine natürliche Person, die Mitglied einer diplomatischen Mission, einer konsularischen Vertretung oder einer ständigen Vertretung eines Vertragsstaats ist, die im anderen Vertragsstaat oder in einem dritten Staat gelegen ist, für die Zwecke dieses Abkommens als im Entsendestaat ansässig, wenn sie
3. Das Abkommen gilt nicht für internationale Organisationen, deren Organe oder Beamte und für Personen, die Mitglieder einer diplomatischen Mission, einer konsularischen Vertretung oder einer ständigen Vertretung eines dritten Staates sind und die sich in einem Vertragsstaat aufhalten und in keinem der Vertragsstaaten für die Zwecke der Steuern vom Einkommen oder Vermögen als ansässig gelten.
17 Ursprünglich: Art. 26
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