Die Aufsichtsbehörde der Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet das Unternehmen seinen Sitz hat, achtet darauf, dass die Bilanz dieses Unternehmens Aktivwerte zur Bedeckung der technischen Reserven ausweist, die den Verpflichtungen entsprechen, die in sämtlichen Ländern, in denen das betreffende Unternehmen seine Tätigkeit ausübt, eingegangen worden sind.
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