(Zu Art. 16 des Übereinkommens)
Es wird keine Übersetzung der gestützt auf das Übereinkommen und diesen Vertrag gestellten Ersuchen sowie der Beilagen verlangt.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.