956.1 Federal Act of 22 June 2007 on the Swiss Financial Market Supervisory Authority (Financial Market Supervision Act, FINMASA)

956.1 Bundesgesetz vom 22. Juni 2007 über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz, FINMAG)

Art. 43g Liability

Article 19 applies by analogy to the supervisory organisation.

Art. 43d Organisation

1 Die Aufsichtsorganisation muss tatsächlich von der Schweiz aus geleitet werden.

2 Sie muss über angemessene Regeln zur Unternehmensführung verfügen und so organisiert sein, dass sie die Pflichten nach diesem Gesetz erfüllen kann.

3 Sie muss über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen finanziellen und personellen Mittel verfügen.

4 Sie muss über eine Geschäftsleitung als operatives Organ verfügen.

 

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