732.1 Nuclear Energy Act of 21 March 2003 (NEA)

732.1 Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG)

Art. 92 Surrendering ownership

1 Any person who wilfully surrenders ownership of nuclear materials or radioactive waste without the necessary authorisation to do so shall be liable to a term of imprisonment or a fine not exceeding 100,000 Swiss francs.

2 If the offender has acted negligently, he shall be liable to a term of imprisonment not exceeding six months or a fine.

Art. 91 Geheimnisverletzung

1 Mit Gefängnis oder mit Busse bis 500 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich:

a.
geheime Tatsachen oder Vorkehren, die dem Schutz von Kernanlagen, Kernmaterialien oder radioaktiven Abfällen vor Einwirkungen Dritter oder vor kriegerischen Einwirkungen dienen, auskundschaftet, um sie Unbefugten bekannt oder zugänglich zu machen oder die so erhaltenen Kenntnisse selbst unbefugt zu verwenden;
b.
solche Tatsachen oder Vorkehren Unbefugten bekannt oder zugänglich macht.

2 Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Gefängnis bis zu sechs Monaten oder Busse bis zu 100 000 Franken.

 

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