272 Swiss Civil Procedure Code of 19 December 2008 (Civil Procedure Code, CPC)

272 Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO)

Art. 96 Tariffs

The cantons set the tariffs for the procedural costs.

Art. 95 Begriffe

1 Prozesskosten sind:

a.
die Gerichtskosten;
b.
die Parteientschädigung.

2 Gerichtskosten sind:

a.
die Pauschalen für das Schlichtungsverfahren;
b.
die Pauschalen für den Entscheid (Entscheidgebühr);
c.
die Kosten der Beweisführung;
d.
die Kosten für die Übersetzung;
e.
die Kosten für die Vertretung des Kindes (Art. 299 und 300).

3 Als Parteientschädigung gilt:

a.
der Ersatz notwendiger Auslagen;
b.
die Kosten einer berufsmässigen Vertretung;
c.
in begründeten Fällen: eine angemessene Umtriebsentschädigung, wenn eine Partei nicht berufsmässig vertreten ist.
 

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