272 Swiss Civil Procedure Code of 19 December 2008 (Civil Procedure Code, CPC)

272 Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO)

Art. 50 Decision

1 If the reason given for recusal is disputed, the court shall decide.

2 The decision may be challenged by objection.

Art. 49 Ausstandsgesuch

1 Eine Partei, die eine Gerichtsperson ablehnen will, hat dem Gericht unverzüglich ein entsprechendes Gesuch zu stellen, sobald sie vom Ausstandsgrund Kenntnis erhalten hat. Die den Ausstand begründenden Tatsachen sind glaubhaft zu machen.

2 Die betroffene Gerichtsperson nimmt zum Gesuch Stellung.

 

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