272 Swiss Civil Procedure Code of 19 December 2008 (Civil Procedure Code, CPC)

272 Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO)

Art. 357 Arbitration agreement

1 The arbitration agreement may relate to existing or future disputes arising from a specific legal relationship.

2 The validity of the agreement may not be disputed on the ground that the main contract is invalid.

Art. 356 Zuständige staatliche Gerichte

1 Der Kanton, in dem sich der Sitz des Schiedsgerichts befindet, bezeichnet ein oberes Gericht, das zuständig ist für:

a.
Beschwerden und Revisionsgesuche;
b.
die Entgegennahme des Schiedsspruchs zur Hinterlegung und die Bescheinigung der Vollstreckbarkeit.

2 Ein vom Sitzkanton bezeichnetes anderes oder anders zusammengesetztes Gericht ist als einzige Instanz zuständig für:

a.
die Ernennung, Ablehnung, Abberufung und Ersetzung der Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter;
b.
die Verlängerung der Amtsdauer des Schiedsgerichts;
c.
die Unterstützung des Schiedsgerichts bei den Verfahrenshandlungen.

3 Mit Ausnahme von Absatz 1 Buchstabe a entscheidet das zuständige staatliche Gericht im summarischen Verfahren.175

175 Eingefügt durch Anhang Ziff. 2 des BG vom 19. Juni 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 4179; BBl 2018 7163).

 

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