272 Swiss Civil Procedure Code of 19 December 2008 (Civil Procedure Code, CPC)

272 Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO)

Art. 297 Hearing of the parents and mediation

1 The court hears the parents in person when ruling on matters relating to a child.

2 The court may ask the parents to attempt mediation.

Art. 296 Untersuchungs- und Offizialgrundsatz

1 Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amtes wegen.

2 Zur Aufklärung der Abstammung haben Parteien und Dritte an Untersuchungen mitzuwirken, die nötig und ohne Gefahr für die Gesundheit sind. Die Bestimmungen über die Verweigerungsrechte der Parteien und von Dritten sind nicht anwendbar.

3 Das Gericht entscheidet ohne Bindung an die Parteianträge.

 

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