272 Swiss Civil Procedure Code of 19 December 2008 (Civil Procedure Code, CPC)

272 Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO)

Art. 201 Tasks of the conciliation authority

1 The conciliation authority shall attempt to reconcile the parties in an informal manner. If it helps to resolve the dispute, a settlement may also include contentious matters that are not part of the proceedings.

2 In the disputes mentioned in Article 200, the conciliation authority also provides legal advice to the parties.

Art. 200 Paritätische Schlichtungsbehörden

1 Bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen besteht die Schlichtungsbehörde aus einer vorsitzenden Person und einer paritätischen Vertretung.

2 Bei Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz vom 24. März 199578 besteht die Schlichtungsbehörde aus einer vorsitzenden Person und einer paritätischen Vertretung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite und des öffentlichen und privaten Bereichs; die Geschlechter müssen paritätisch vertreten sein.

 

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