272 Swiss Civil Procedure Code of 19 December 2008 (Civil Procedure Code, CPC)

272 Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO)

Art. 197 Principle

Litigation shall be preceded by an attempt at conciliation before a conciliation authority.

Art. 196 Rechtshilfe

1 Das Gericht kann um Rechtshilfe ersuchen. Das Rechtshilfegesuch kann in der Amtssprache des ersuchenden oder des ersuchten Gerichts abgefasst werden.

2 Das ersuchte Gericht informiert das ersuchende Gericht und die Parteien über Ort und Zeit der Prozesshandlung.

3 Das ersuchte Gericht kann für seine Auslagen Ersatz verlangen.

 

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