210 Swiss Civil Code of 10 December 1907

210 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907

Art. 759 a. Supervision

The owner may object to any unlawful or inappropriate use of the object.

Art. 758 d. Übertragbarkeit

1 Die Nutzniessung kann, wenn es sich nicht um ein höchst persönliches Recht handelt, zur Ausübung auf einen andern übertragen werden.

2 Der Eigentümer ist befugt, seine Rechte diesem gegenüber unmittelbar geltend zu machen.

 

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