210 Swiss Civil Code of 10 December 1907

210 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907

Art. 207 1. Separation of acquired property and individual property

1 The property acquired during marriage and the individual property of each spouse are separated according to their value at the time of the dissolution of the marital property regime.

2 Lump sum pension or invalidity benefits received by a spouse are added to his or her individual property in an amount equivalent to the present value of the pension or invalidity annuity to which he or she would be entitled on dissolution of the marital property regime.

Art. 206 2. Mehrwertanteil des Ehegatten

1 Hat ein Ehegatte zum Erwerb, zur Verbesserung oder zur Erhaltung von Vermögensgegenständen des andern ohne entsprechende Gegenleistung beigetragen und besteht im Zeitpunkt der Auseinandersetzung ein Mehrwert, so entspricht seine Forderung dem Anteil seines Beitrages und wird nach dem gegenwärtigen Wert der Vermögensgegenstände berechnet; ist dagegen ein Minderwert eingetreten, so entspricht die Forderung dem ursprünglichen Beitrag.

2 Ist einer dieser Vermögensgegenstände vorher veräussert worden, so berechnet sich die Forderung nach dem bei der Veräusserung erzielten Erlös und wird sofort fällig.

3 Die Ehegatten können durch schriftliche Vereinbarung den Mehrwertanteil ausschliessen oder ändern.

 

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