1 Ein Rückerstattungsgesuch kann einen Zeitraum von 1–12 Monaten umfassen.
2 Es ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres einzureichen.
3 Für Brennstoffe, die mehr als zwei Jahre vor Einreichen des Gesuchs nicht energetisch genutzt worden sind, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung mehr.
Tutti i giustificativi necessari per la restituzione devono essere conservati per un periodo di cinque anni e devono essere presentati, su richiesta, all’UDSC.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.