Internationales Recht 0.9 Wirtschaft - Technische Zusammenarbeit 0.97 Entwicklung und Zusammenarbeit
Diritto internazionale 0.9 Economia - Cooperazione tecnica 0.97 Sviluppo e cooperazione

0.970.44 Zusatzprotokoll Nr. I vom 16. April 1948 zum Abkommen über die europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit, über die Rechtsfähigkeit, die Privilegien und Immunitäten der Organisation

0.970.44 Protocollo addizionale n. 1 del 16 aprile 1948 alla Convenzione di Cooperazione Economica Europea su la capacità giuridica, i privilegi e le immunità dell'Organizzazione

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Präambel

Die Regierungen und Behörden, die das Abkommen über die europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit2 unterzeichnet haben,

in Erwägung, dass gemäss den Bestimmungen des Artikels 22 des Abkommens die europäische Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet jedes ihrer Mitglieder die Rechtsfähigkeit geniesst, die sie benötigt, um ihre Tätigkeit zu entfalten und ihre Ziele zu erreichen, und dass die Organisation, ihre Beamten sowie die Vertreter ihrer Mitglieder die in einem Zusatzprotokoll umschriebenen Privilegien und Immunitäten geniessen;

haben sich über folgende Bestimmungen geeinigt:

2 [AS 1949 26. AS 1961 870 Zusatzprotokoll Nr. 2]

Preambolo

 

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.