1. Für folgende Kategorien von Staatsangehörigen der Ukraine genügen die nachstehenden Dokumente, um den Zweck ihrer Reise in das Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu begründen:
- (a)
- für Mitglieder offizieller Delegationen, die aufgrund einer an die Ukraine gerichteten offiziellen Einladung an Treffen, Beratungen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen sowie an Veranstaltungen, die von zwischenstaatlichen Organisationen im Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft durchgeführt werden, teilnehmen:
- –
- ein von einer ukrainischen Behörde ausgefertigtes Schreiben, das bestätigt, dass die antragstellende Person Mitglied ihrer Delegation ist, die zur Teilnahme an einer oben genannten Veranstaltung in die Schweizerische Eidgenossenschaft reist, mit einer Kopie der offiziellen Einladung;
- (b)
- für Geschäftsleute sowie Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmens-verbänden:
- –
- eine schriftliche Einladung einer gastgebenden juristischen Person oder Firma oder einer Niederlassung oder Zweigstelle dieser juristischen Person oder Firma, von nationalen und lokalen Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder von Organisationskomitees von Handels- und Industrieausstellungen, Konferenzen und Symposien, die im Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft stattfinden;
- (c)
- für Fahrerinnen und Fahrer, die mit Fahrzeugen, die in der Ukraine registriert sind, internationale Fracht- oder Personentransporte in das Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft durchführen:
- –
- eine schriftliche Bestätigung des nationalen Verkehrsunternehmens-verbands der Ukraine zur Durchführung des grenzüberschreitenden Strassentransports mit Angabe des Zwecks, der Dauer, des Zielortes beziehungsweise der Zielorte und der Häufigkeit der Fahrten;
- (d)
- für Angehörige des Zugbegleit-, Kühlwagen- und Lokomotivpersonals in internationalen Zügen, die auf Fahrten in das Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft eingesetzt sind:
- –
- eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Eisenbahngesellschaft der Ukraine, mit Angabe des Zwecks, der Dauer und der Häufigkeit der Fahrten;
- (e)
- für Journalistinnen und Journalisten und technisches Begleitpersonal im Rahmen seiner Berufsausübung:
- –
- eine von einem Berufsverband oder dem Arbeitgeber des Antrags-stellers ausgestellte Bescheinigung oder ein anderes von diesem ausgestelltes Dokument, woraus hervorgeht, dass die betreffende Person eine qualifizierte Journalistin bzw. ein qualifizierter Journalist ist, und dass die Reise zur Ausübung einer journalistischen Tätigkeit erfolgt oder dass die Person zum technischen Begleitpersonal der Journalistin bzw. des Journalisten im Rahmen seiner Berufsausübung gehört;
- (f)
- für Personen, die an wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Aktivitäten, darunter Hochschul- und anderen Austauschprogrammen, teilnehmen:
- –
- eine schriftliche Einladung der gastgebenden Organisation zur Teilnahme an diesen Aktivitäten;
- (g)
- für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Doktoranden sowie begleitende Lehrpersonen, die zu Studien- und Ausbildungszwecken, unter anderem auch im Rahmen von Austauschprogrammen oder anderen schulischen Tätigkeiten, reisen:
- –
- ein schriftliches Gesuch oder eine Einschreibebescheinigung der Gastuniversität oder -akademie, des Gastinstituts oder der Gastschule oder Studentenausweise oder Bescheinigungen über die geplanten Kurse;
- (h)
- für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an internationalen Sportveranstaltungen und professionelle Begleitpersonen:
- –
- ein schriftliches Gesuch der gastgebenden Organisation: zuständige Behörden, nationale Sportverbände oder das Nationale Olympische Komitee der Schweizerischen Eidgenossenschaft;
- (i)
- für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an offiziellen, von Partnergemeinden und ‑städten sowie anderen kommunalen Körperschaften organisierten Austauschprogrammen:
- –
- eine schriftliche Einladung der Leiterin bzw. des Leiters der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder der Präsidentin bzw. des Präsidenten der Gemeinde bzw. der Stadt und anderen kommunalen Körperschaften;
- (j)
- für nahe Verwandte – Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (auch Vormunde), Grosseltern und Enkel – die Staatsangehörige der Ukraine besuchen, die sich rechtmässig im Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft aufhalten:
- –
- eine schriftliche Einladung der Gastgeberin bzw. des Gastgebers;
- (k)
- für Verwandte, die zu Beerdigungen anreisen:
- –
- ein offizielles Dokument, das den Eintritt des Todes bestätigt, und eine Bestätigung der familiären oder anderweitigen Beziehung zwischen der antragstellenden und der bestatteten Person;
- (l)
- für Personen, die Soldaten- oder Zivilfriedhöfe besuchen:
- –
- ein offizielles Dokument, das die Existenz und Erhaltung des Grabes sowie die familiäre oder anderweitige Beziehung der antragstellenden Person zur bestatteten Person bestätigt;
- (m)
- für Personen, die aus medizinischen Gründen einreisen, und erforderliche Begleitpersonen:
- –
- ein offizielles Dokument der medizinischen Einrichtung, aus dem die Notwendigkeit der medizinischen Betreuung in dieser Einrichtung hervorgeht, die Notwendigkeit der Begleitung sowie der Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung der Behandlungskosten.
- (n)
- Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen, die zu Kursen, Seminaren und Konferenzen einreisen, auch im Rahmen von Austauschprogrammen:
-
- eine schriftliche Einladung der gastgebenden Organisation, eine Bestätigung, dass die Person die zivilgesellschaftliche Organisation vertritt, und eine Bescheinigung über die Eintragung dieser Organisation in dem einschlägigen Register, die von einer staatlichen Behörde nach einzelstaatlichem Recht ausgestellt wird;
- (o)
- Fachleute, die an internationalen Ausstellungen, Konferenzen, Symposien, Seminaren oder ähnlichen Veranstaltungen teilnehmen, die im Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft stattfinden:
-
- eine schriftliche Einladung der gastgebenden Organisation, die die Teilnahme der betreffenden Person an der Veranstaltung bestätigt;
- (p)
- Vertreter von Religionsgemeinschaften:
- –
- eine schriftliche Einladung einer in der Ukraine eingetragenen Religionsgemeinschaft mit Angabe des Zwecks, der Dauer und der Häufigkeit der Besuche sowie eine schriftliche Einladung des Gastgebers in der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
2. Die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten schriftlichen Einladungen müssen folgende Angaben enthalten:
- (a)
- zur eingeladenen Person: Vorname und Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Nummer des Identitätsausweises, Zeitpunkt und Zweck der Reise, Anzahl der Einreisen und Name der minderjährigen Kinder, die die eingeladene Person begleiten;
- (b)
- zur einladenden Person: Vorname, Name und Adresse; oder
- (c)
- zur einladenden juristischen Person, Firma oder Organisation: vollständiger Name und vollständige Adresse sowie:
- –
- wenn die Einladung oder Bestätigung von einer Organisation gestellt wird: Name und Funktion der unterzeichnenden Person,
- –
- wenn eine juristische Person oder eine Firma bzw. eine Niederlassung oder Zweigstelle einer solchen juristischen Person oder einer solchen Firma mit Sitz im Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft einlädt: die aufgrund des innerstaatlichen Rechts der Schweizerischen Eidgenossenschaft erforderliche Registernummer.
3. Den in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Kategorien von Personen werden alle Arten von Visa nach dem vereinfachten Verfahren ausgestellt, ohne dass im innerstaatlichen Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft vorgesehene weitere Begründungen, Einladungen oder Bestätigungen zum Reisezweck erforderlich sind.