1 Die «Pforte Arbeitsmarkt» übernimmt die Aufgaben der IV-Stellen in den Bereichen Früherfassung und Wiedereingliederung nach Artikel 57 Absatz 1 Buchstaben a–e IVG3 und Artikel 41 Absatz 1 Buchstaben a, b und e–g IVV.
2 Sie ist nicht befugt, in den ihr übertragenen Zuständigkeitsbereichen Verfügungen zu erlassen.
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