Für ausländische statistische Ämter und intergouvernementale Organisationen gibt die zuständige Verwaltungseinheit Veröffentlichungen in Einzelexemplaren gemäss Tauschvereinbarungen ab.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.