Internationales Recht 0.9 Wirtschaft - Technische Zusammenarbeit 0.96 Versicherung
Droit international 0.9 Économie - Coopération technique 0.96 Assurance

0.961.367 Abkommen vom 25. Januar 2019 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung (mit Anhängen und Prot.)

0.961.367 Accord du 25 janvier 2019 entre la Confédération suisse et le Royaume-Uni de Grande-Bretagne et d'Irlande du Nord concernant l'assurance directe autre que l'assurance sur la vie (avec annexes et prot.)

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Art. 36 Verstösse gegen Verpflichtungen aus diesem Abkommen

36.1  Die Vertragsparteien enthalten sich jeder Massnahme, die geeignet ist, die Verwirklichung der Ziele dieses Abkommens zu gefährden.

36.2  Sie treffen alle allgemeinen und besonderen Massnahmen, die geeignet sind, die Erfüllung der sich aus diesem Abkommen ergebenden Verpflichtungen sicherzustellen.

36.3  Ist eine Vertragspartei der Auffassung, dass die andere Vertragspartei eine sich aus diesem Abkommen ergebende Verpflichtung nicht erfüllt hat, so ist das in Artikel 37.2 vorgesehene Verfahren anwendbar.

Art. 36 Manquements aux obligations

 

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