Dieses Kapitel gilt für die folgenden Erzeugnisse mit Ursprung in Ägypten oder in einem EFTA-Staat:
(a) für alle Erzeugnisse, die unter die Kapitel 25−97 des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren7 (im Folgenden «HS» genannt) fallen, mit Ausnahme der in Anhang I aufgezählten Erzeugnisse;
(b) für im Protokoll A aufgeführte verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, unter gebührender Beachtung der in diesem Protokoll erhaltenen Bestimmungen;
(c) für Fische und andere Meeresprodukte, die in Anhang II aufgeführt sind; und
(d) für landwirtschaftliche Erzeugnisse, die unter die HS-Kapitel 1−24 fallen, gemäss den Angaben in Anhang III.
Le présent chapitre s’applique aux produits suivants originaires d’Egypte ou d’un Etat de l’AELE:
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