Internationales Recht 0.1 Internationales Recht im Allgemeinen 0.19 Diplomatische und konsularische Beziehungen. Sondermissionen. Internationale Organisationen. Regelung von Streitigkeiten. Weitergeltung von Verträgen
Droit international 0.1 Droit international public général 0.19 Relations diplomatiques et consulaires. Missions spéciales. Organisations internationales. Règlements des conflits. Reconduction d'accords

0.192.110.978.4 Protokoll vom 19. Mai 1978 über INTELSAT-Vorrechte, -Befreiungen und -Immunitäten

0.192.110.978.4 Protocole du 19 mai 1978 relatif aux privilèges, exemptions et immunités d'INTELSAT

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Art. 9

Die in diesem Protokoll vorgesehenen Vorrechte, Befreiungen und Immunitäten werden nicht zum persönlichen Vorteil einzelner gewährt. Wenn die Gefahr besteht, dass diese Vorrechte, Befreiungen und Immunitäten verhindern, dass der Gerechtigkeit Genüge geschieht, und wenn sie ohne Beeinträchtigung der wirksamen Wahrnehmung der Aufgaben der INTELSAT aufgehoben werden können, werden die nachstehend aufgeführten Stellen damit einverstanden sein, die Vorrechte, Befreiungen und Immunitäten aufzuheben:

(a)
die Vertragsparteien hinsichtlich ihrer Vertreter und der Vertreter ihrer Unterzeichner;
(b)
der Gouverneursrat hinsichtlich des Generaldirektors der INTELSAT;
(c)
der Generaldirektor der INTELSAT hinsichtlich der INTELSAT und der übrigen Mitglieder des Personals;
(d)
der Gouverneursrat hinsichtlich der Personen, die an den in Artikel 8 Absatz 3 genannten Schiedsverfahren teilnehmen.

Art. 10 Mesures de précaution

Chaque Partie contractante conserve le droit de prendre toutes les mesures utiles dans l’intérêt de sa sûreté.

 

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.