Landesrecht 9 Wirtschaft - Technische Zusammenarbeit 91 Landwirtschaft
Internal Law 9 Economy - Technical cooperation 91 Agriculture

910.12 Verordnung vom 28. Mai 1997 über den Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse, verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, waldwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete waldwirtschaftliche Erzeugnisse (GUB/GGA-Verordnung)

910.12 Ordinance of 28 May 1997 on the Protection of Designations of Origin and Geographical Indications for Agricultural Products and Processed Agricultural Products (PDO/PGI Ordinance)

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Art. 21b Jährliche Inspektion der Zertifizierungsstellen

1 Das BLW führt jährlich eine Inspektion der nach den Artikeln 19 und 19a in der Schweiz zugelassenen Zertifizierungsstellen durch, soweit dies nicht im Rahmen der Akkreditierung gewährleistet ist.

2 Dabei überprüft das BLW insbesondere, ob die Zertifizierungsstelle über schriftliche Verfahren und Vorlagen für folgende Aufgaben verfügt und diese anwendet:

a.
Aufstellung einer risikobasierten Strategie für die Kontrolle der Unternehmen;
b.
Informationsaustausch mit anderen Zertifizierungsstellen oder von diesen beauftragten Dritten und mit den mit Vollzugaufgaben beauftragten Behörden;
c.
Anwendung und Weiterverfolgung der getroffenen Massnahmen nach Artikel 21a Absatz 5 im Falle von Unregelmässigkeiten oder Verstössen;
d.
Einhaltung der Vorschriften des Bundesgesetzes vom 19. Juni 199269 über den Datenschutz.

68 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 16. Sept. 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2016 3281).

69 SR 235.1

Art. 21b Annual inspection of the certification bodies

 

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.