(Art. 38 Abs. 4 MWSTG)
Es wird vermutet, dass der Veräusserer oder die Veräusserin die übertragenen Vermögenswerte vollumfänglich für zum Vorsteuerabzug berechtigende Tätigkeiten verwendet hat. Ein anderer Verwendungsgrad ist vom Erwerber oder der Erwerberin nachzuweisen.
(Art. 38 para. 4 VAT Act)
It is assumed that the seller has used the assets transferred entirely for the business activities entitling the input tax deduction. A different degree of use must be proved by the purchaser.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.