Hat das Untersuchungsabkommen den Sitz der Kommission nicht bezeichnet, so hat diese ihren Sitz im Haag.
Der einmal bestimmte Sitz kann von der Kommission nur mit Zustimmung der Parteien verlegt werden.
Hat das Untersuchungsabkommen die zu gebrauchenden Sprachen nicht bestimmt, so wird darüber von der Kommission entschieden.
Se la convenzione non ha designato la sede della Commissione, questa siede all’Aja.
La sede una volta stabilita, non potrà esser cambiata dalla Commissione se non col consenso delle Parti.
Se la convenzione d’inchiesta non ha determinato le lingue da adoperarsi, la decisione in proposito spetta alla Commissione.